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   OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 3 Ws 410/16 (StVollz), 3 Ws 410/16 StVollz   

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https://dejure.org/2016,48180
OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 3 Ws 410/16 (StVollz), 3 Ws 410/16 StVollz (https://dejure.org/2016,48180)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.10.2016 - 3 Ws 410/16 (StVollz), 3 Ws 410/16 StVollz (https://dejure.org/2016,48180)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Oktober 2016 - 3 Ws 410/16 (StVollz), 3 Ws 410/16 StVollz (https://dejure.org/2016,48180)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Strafvollzug: Genehmigung unüberwachter Langzeitbesuche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafvollzug: Genehmigung unüberwachter Langzeitbesuche

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Gefangenen auf sog. Ehebesuche durch die Verlobte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Gefangenen auf sog. Ehebesuche durch die Verlobte

  • rechtsportal.de

    HStVollzG § 34 Abs. 1; HStVollzG § 34 Abs. 2
    Anspruch eines zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Gefangenen auf sog. Ehebesuche durch die Verlobte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 2219/06

    Recht auf Besuchsempfang im Maßregelvollzug (routinemäßiges Abhängigmachen von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 3 Ws 410/16
    Dort wo die entsprechenden Räumlichkeiten eingerichtet und Langzeitbesuche grundsätzlich zugelassen sind, liegt die Entscheidung über die Bewilligung im Einzelfall im Ermessen des Anstaltsleiters, das allerdings durch § 34 Abs. 2 HStVollzG eingeschränkt ist, weil über § 34 Abs. 1 HStVollzG hinausgehende Besuche zugelassen werden "sollen" (vgl. Senat, NStZ-RR 2008, 261 [BVerfG 12.03.2008 - 2 BvR 2219/06] ; OLG Bremen, NStZ-RR 2014, 326 [OLG Bremen 02.06.2014 - 1 Ws 12/14] m.w.N., jeweils zu § 24 StVollzG mit demselben Regelungsgehalt).
  • KG, 30.03.2007 - 2 Ws 151/07

    Strafvollzug: Streitwertfestsetzung in Strafvollzugssachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 3 Ws 410/16
    Dieser entspricht der Streitwertbemessung in vergleichbaren Fällen (vgl. OLG Bremen, a.a.O.; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 154; OLG Koblenz, NStZ 2002, 529) und berücksichtigt hinreichend das Spannungsverhältnis, dass einerseits die Bemessung des Streitwerts aus rechtsstaatlichen Gründen nicht dazu führen darf, dass die Anrufung des Gerichts für den Betroffenen mit einem unzumutbar hohen Kostenrisiko verbunden ist (vgl. KG, NStZ-RR 2002, 62 [KG Berlin 25.06.2001 - 5 Ws 296/01 Vollz] ), und dass andererseits die gesetzlichen Gebühren hoch genug sein müssen, um die Tätigkeit des Verteidigers wirtschaftlich vertretbar erscheinen zu lassen und dem Gefangenen so die Inanspruchnahme anwaltlichen Beistandes zu ermöglichen (vgl. KG, JurBüro 2007, 532 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 20.06.2005 - 1 Ws 426/04

    Strafvollzug: Ermessensfehlerhafter Widerruf der Erlaubnis unüberwachter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 3 Ws 410/16
    Dieser entspricht der Streitwertbemessung in vergleichbaren Fällen (vgl. OLG Bremen, a.a.O.; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 154; OLG Koblenz, NStZ 2002, 529) und berücksichtigt hinreichend das Spannungsverhältnis, dass einerseits die Bemessung des Streitwerts aus rechtsstaatlichen Gründen nicht dazu führen darf, dass die Anrufung des Gerichts für den Betroffenen mit einem unzumutbar hohen Kostenrisiko verbunden ist (vgl. KG, NStZ-RR 2002, 62 [KG Berlin 25.06.2001 - 5 Ws 296/01 Vollz] ), und dass andererseits die gesetzlichen Gebühren hoch genug sein müssen, um die Tätigkeit des Verteidigers wirtschaftlich vertretbar erscheinen zu lassen und dem Gefangenen so die Inanspruchnahme anwaltlichen Beistandes zu ermöglichen (vgl. KG, JurBüro 2007, 532 m.w.N.).
  • KG, 30.09.2014 - 2 Ws 342/14

    Pflichtverteidigerbestellung für Sicherungsverwahrten in Vollzugssachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 3 Ws 410/16
    Die Modalitäten der Gewährung von Langzeitbesuch stehen dabei grundsätzlich im Ermessen des Anstaltsleiters, das in dem vorliegenden Fall auch nicht auf Null reduziert ist, mit der Folge, dass eine komplexere rechtliche Bewertung nicht erforderlich wird (vgl. KG Beschluss vom 30. September 2014, 2 Ws 342/14 Vollz zu Ausführungen).
  • KG, 27.03.2006 - 5 Ws 118/06

    Strafvollzug: Behandlung der Ablehnung einer Fortsetzung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 3 Ws 410/16
    Es ist vielmehr den Anstalten überlassen, nach Maßgabe ihrer räumlichen und personellen Möglichkeiten derartige Besuchsmöglichkeiten zu eröffnen (KG Berlin, Beschluss vom 27. März 2006 - 5 Ws 118/06, BeckRS 2006, 06981 m.w.N.).
  • OLG Bremen, 02.06.2014 - 1 Ws 12/14

    Entsprechende Anwendung von § 24 Abs. 2 StVollzG auf Langezeitbesuche mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 3 Ws 410/16
    Dort wo die entsprechenden Räumlichkeiten eingerichtet und Langzeitbesuche grundsätzlich zugelassen sind, liegt die Entscheidung über die Bewilligung im Einzelfall im Ermessen des Anstaltsleiters, das allerdings durch § 34 Abs. 2 HStVollzG eingeschränkt ist, weil über § 34 Abs. 1 HStVollzG hinausgehende Besuche zugelassen werden "sollen" (vgl. Senat, NStZ-RR 2008, 261 [BVerfG 12.03.2008 - 2 BvR 2219/06] ; OLG Bremen, NStZ-RR 2014, 326 [OLG Bremen 02.06.2014 - 1 Ws 12/14] m.w.N., jeweils zu § 24 StVollzG mit demselben Regelungsgehalt).
  • KG, 25.06.2001 - 5 Ws 296/01

    Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 3 Ws 410/16
    Dieser entspricht der Streitwertbemessung in vergleichbaren Fällen (vgl. OLG Bremen, a.a.O.; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 154; OLG Koblenz, NStZ 2002, 529) und berücksichtigt hinreichend das Spannungsverhältnis, dass einerseits die Bemessung des Streitwerts aus rechtsstaatlichen Gründen nicht dazu führen darf, dass die Anrufung des Gerichts für den Betroffenen mit einem unzumutbar hohen Kostenrisiko verbunden ist (vgl. KG, NStZ-RR 2002, 62 [KG Berlin 25.06.2001 - 5 Ws 296/01 Vollz] ), und dass andererseits die gesetzlichen Gebühren hoch genug sein müssen, um die Tätigkeit des Verteidigers wirtschaftlich vertretbar erscheinen zu lassen und dem Gefangenen so die Inanspruchnahme anwaltlichen Beistandes zu ermöglichen (vgl. KG, JurBüro 2007, 532 m.w.N.).
  • BGH, 11.05.2017 - 2 ARs 290/16

    Verwerfung der Beschwerden als unzulässig; Behinderung des Senats durch

    - 2 ARs 284/16, betreffend die Aktenzeichen 3 Ws 409/16 und 3 Ws 410/16;.
  • BayObLG, 04.11.2020 - 204 StObWs 420/20

    Kein Rechtsanspruch des Sicherungsverwahrten auf unüberwachten Tagesbesuch Gründe

    Dem sicherungsverwahrten Beschwerdeführer steht nach Art. 22 Abs. 2 i.V.m. Art. 24 Abs. 1 S. 1 BaySvVollzG kein Rechtsanspruch auf einen - ggf. nur teilweise - unüberwachten Tagesbesuch seiner Verlobten zu (BeckOK Strafvollzug Bayern / Krä / Schmid, 13. Ed. 1.5.2020, BaySvVollzG Art. 22 Rn. 6, Art. 24 Rn. 1; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.4.2016 - 2 Ws 68/16, juris Rn. 8; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.10.2016 - 3 Ws 410/16; KG, Beschluss vom 30.3.2000 - 5 Ws 146/00 Vollz, juris Rn. 9, 10).
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